Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung sind ganz einfach.
- Sie benötigen einen gerichtlichen Titel.
Dies kann ein Vollstreckungsbescheid, ein Urteil, ein Beschluss sein. - Der Inhalt des Titels muss vollstreckbar sein zb. eine Geldforderung.
- Sie senden den original Titel (die vollstreckbare Ausfertigung davon), einen Auftrag und eine Forderungsaufstellung an das zuständige Amtsgericht (Wohnort des Schuldners)
http://www.jusline.de/gericht_suche.html. - Der zuständige Gerichtsvollzieher wird dann die weiteren Voraussetzungen prüfen und sich ggf. nochmals mit Ihnen in Verbindung setzten.
Hinweis: Es werden zur Vereinfachung die Begriffe Schuldner und Gerichtsvollzieher auf der ganzen Webseite verwendet. Diese Bezeichnungen schließen auch die weibliche Form oder jede andere mit ein.