Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung sind ganz einfach.

  • Sie benötigen einen gerichtlichen Titel.
    Dies kann ein Vollstreckungsbescheid, ein Urteil, ein Beschluss sein.
  • Der Inhalt des Titels muss vollstreckbar sein zb. eine Geldforderung.
  • Sie senden den original Titel (die vollstreckbare Ausfertigung davon), einen Auftrag und eine Forderungsaufstellung an das zuständige Amtsgericht (Wohnort des Schuldners)
    http://www.jusline.de/gericht_suche.html.
  • Der zuständige Gerichtsvollzieher wird dann die weiteren Voraussetzungen prüfen und sich ggf. nochmals mit Ihnen in Verbindung setzten.

Hinweis: Es werden zur Vereinfachung die Begriffe Schuldner und Gerichtsvollzieher auf der ganzen Webseite verwendet. Diese Bezeichnungen schließen auch die weibliche Form oder jede andere mit ein.