Stefan Stoll — Obergerichtsvollzieher beim Amtsgericht Bretten

Die Aufgaben eines Gerichtsvollziehers

Justitia

Was nützt das beste Urteil, wenn man es nicht umsetzen kann!

Um einen vor Gericht erstrittenen Anspruch zu verwirklichen, bedient man sich der Hilfe eines Gerichtsvollziehers.

Als Gerichtsvollzieher werde ich aufgrund eines schriftlichen oder mündlichen Auftrages tätig.

Die Aufträge können in naher Zukunft auch elektronisch eingereicht werden.

Neben der Durchführung von Pfändungen bin ich als Gerichtsvollzieher zuständig für:

  • Zustellung von Schriftstücken, Willenserklärungen und Titeln (bundesweit)
  • Zustellung von Pfändungs-und Überweisungsbeschlüssen (bundesweit)
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in beweglichen körperlichen Sachen (Pfändung)
  • Zwangsversteigerungen
  • Pfändungen
  • Abnahme Vermögensauskunft (früher Eidesstattliche Versicherung)
  • Herausgabevollstreckung
  • Beseitigung von Widerständen
  • Vollziehung von Arrestbefehlen und einstweiligen Verfügungen
  • Räumungen
  • Scheck- und Wechselproteste
  • uvm ...