Informationen

Der Gerichtsvollzieher ist ein selbständiges Organ der Rechspflege und ist für die Zwangsvollstreckung zuständig.
Er unterhält sein eigenes Büro und hat einen festen, ihm zugewiesenen Bezirk.

Der Gerichtsvollzieher vollstreckt nach den Vorschriften und Gesezten der Bundesrepublik Deutschland, z.B.:

  • Zivil Prozess Ordnung (ZPO)
  • Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB)
  • Gerichtsvollzieherkostengesetzt (GVKost)
  • Handelsgesetzbuch (HGB)
  • Gerichtsvollzieherverordung (GVO)
  • Gerichtsvollziehergeschäftsanweisung (GVGA)
  • und vielen mehr ...